Die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Klaus Klusch (CVUA Freiburg)

 

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen und bei loser Abgabe ist vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Außer den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gibt es noch spezielle Kennzeichnungselemente für einzelne Lebensmittel oder Gruppen von Lebensmitteln (z.B. Fettgehaltsstufen bei Käse, Zuckergehalt bei Konfitüren). Vollständig separat geregelt ist die Kennzeichnung für Kakao, Kakaoerzeugnisse, Zuckerarten, Honig, Erzeugnisse des Weinsektors und Aromen.

Allgemeine Kennzeichnungselemente für Lebensmittel in Fertigpackungen:

  • Verkehrsbezeichnung und/oder nähere Beschreibung der Verkehrsbezeichnung
  • Name oder die Firma des Herstellers etc.
  • Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge bezüglich der Gewichtsanteile;
    wichtig: allergene Lebensmittelzutaten müssen immer aufs Etikett!
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z.B. frischer Fisch aus der Selbstbedienungskühltheke, Rohmilch)
  • Alkoholgehalt bei Getränken über 1,2 Volumenprozent
  • Mengenangabe von Zutaten , wenn
    - die Zutat in der Verkehrsbezeichnung genannt wird,
    - die Verkehrsbezeichnung darauf hindeutet, dass das Lebensmittel diese Zutat enthält,
    - die Zutat durch Worte, Bilder oder Grafiken hervorgehoben ist,
    - die Zutat für das Lebensmittel von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung und Unterscheidung von anderen Lebensmitteln ist.
  • Losnummer bzw. Chargennummer als Identifizierungsmerkmal
  • Nennfüllmenge

 

 

Artikel erstmals erschienen am 05.11.2008