Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Fanschminke zur Fußballeuropameisterschaft: nicht immer der Kosmetikverordnung entsprechend

Ch. Tschiersch

 

Eine Untersuchungsreihe der CVUAs Karlsruhe und Freiburg von 24 Schminkstift-Proben zeigte, dass die Kennzeichnung der verwendeten Farbstoffe bei einem Viertel der untersuchten Proben nicht den Anforderungen entsprach. Keine Beanstandung ergab sich hinsichtlich der untersuchten Konservierungsstoffe

Wer heutzutage im Fußballstadion, auf der Fanmeile oder bei der privaten Fußballfeier ein gutes Bild abgeben will, kommt um das richtige Outfit nicht herum. Dazu gehört dann auch der Schminkstift, der gerade bei der Fußball-Europameisterschaft in den jeweils landestypischen Farben angeboten wird - in Deutschland also überwiegend schwarz-rot-gelb/gold. Derartige Schminkstifte, die immer häufiger als praktische Drehstifte angeboten werden, setzen sich hauptsächlich aus Wachsen (Mineralwachs, Bienenwachs o.ä.), ggf. Vaseline oder Ölen, Konservierungsstoffen zusammen .Abhängig vom Farbton enthalten die Stifte unterschiedliche Farbstoffe bzw. Pigmente.

 

Im Zuge der amtlichen Probenahme wurden vor und während der Fußball-Europameisterschaft Schminkstifte aus dem Einzelhandel als amtliche Proben erhoben und den CVUAs Freiburg und Karlsruhe zur chemischen Untersuchung überbracht.

 

Schwerpunkte in der Untersuchung waren dabei der Nachweis verbotener oder nicht deklarierte Farb- und Konservierungsstoffe:
Immerhin 75 % (18 Proben) der 24 untersuchten Proben waren gänzlich unauffällig. Bei den übrigen 6 Proben wurde in 5 Fällen jeweils ein nicht bzw. falsch deklarierter Farbstoff gefunden.


Darüber hinaus wurden 2 Proben beanstandet, in denen jeweils die Verwendung eines sogenannten „verbotenen Farbstoffs" nachgewiesen wurde. Bestimmt wurde in beiden Fällen der Farbstoff mit der Colour-Index-Nummer CI 15585 (Lackrot). In kosmetischen Mitteln dürfen nur die ausdrücklich erlaubten Farbstoffe verwendet werden. Farbstoffe, deren Verwendung nicht geregelt ist, dürfen nicht eingesetzt werden, weil ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit ohne Zulassung unbestätigt ist. Daneben gibt es auch Farbstoffe, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln generell verboten ist, wozu auch das hier nachgewiesene Lackrot zählt. Eine der beiden Proben wurde in China produziert, bei der anderen war kein Hersteller deklariert.

 

Ein durchweg erfreuliches Ergebnis war die Untersuchung der Produkte auf Konservierungsstoffe: in keiner der untersuchen Proben wurden verbotene oder nicht deklarierte Konservierungsstoffe oder gar Konservierungsstoffe mit Gehalten oberhalb der zulässigen Konzentrationen (=Höchstmengenüberschreitung) gefunden.

 

Beispiele verschiedener Schminkstifte

 

Artikel erstmals erschienen am 04.10.2012 07:05:02

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