Pferdefleisch in Fleischerzeugnissen - Das CVUA Stuttgart informiert

Dr. Joachim Kuntzer

 

Nach aktuellen Meldungen soll Pferdefleisch in mehreren Fertiggerichten und Fleischerzeugnissen verarbeitet worden sein, die eigentlich Rindfleisch enthalten sollten. Die somit falsch deklarierten Erzeugnisse wurden insbesondere als TK-Ware in Großbritannien, Frankreich, Polen und Spanien in den Verkehr gebracht. Hierbei handelt es sich lebensmittelrechtlich eindeutig um eine Verbrauchertäuschung.

Ist es verboten, Pferdefleisch als Lebensmittel zu verwenden?

Nein!

Ein ausdrückliches Verbot Tiere zur Fleischgewinnung  zu töten und deren Fleisch als Lebensmittel zu verwenden, besteht nach der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) bei Hund, Katze und Affe. Dies bedeutet, Pferdefleisch kann als Lebensmittel verwendet werden. Die Schlachtung und die Vermarktung von Pferdefleisch und Erzeugnissen vom Pferd erfolgt in Deutschland überwiegend durch spezialisierte Pferdemetzgereien/ -schlächtereien.

 

Besonderheiten beim Pferd

Nach den Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 504/2008 benötigt jedes Pferd in der EU einen Equidenpass. Im Equidenpass ist festgelegt, ob dass das Tier  zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt oder ob dies ausgeschlossen ist und damit kein Fleisch des Pferdes als Lebensmittel verwendet werden darf. Eine Änderung des Equdienpasseintrags vom “Lebensmittelpferd“ zum „Nichtlebensmittelpferd“ ist jederzeit möglich. Umgekehrt ist dies nicht möglich! Ein Equidenpass mit der Ersteinstufung im Hinblick auf die Möglichkeit der Schlachtung ist innerhalb der ersten 6 Lebensmonate eines Pferdes auszustellen. Wird dies versäumt, darf das Tier nicht mehr geschlachtet werden. Diese Regelungen erlauben beim „Nichtlebensmittelpferd“ den Einsatz von Arzneimitteln, die für lebensmittelliefernde Tiere verboten bzw. nicht erlaubt sind. Die Erfordernis für die Anwendung von derartigen Arzneimitteln ist bei intensiv genutzten Sportpferden häufiger gegeben.
Die Einstufung als „Nichtlebensmittelpferd“ ist für alle Nachfolgebesitzer bindend. In der EU darf kein Pferd ohne Equidenpass mit dem Eintrag "zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt"  geschlachtet werden.

 

Pferdefleisch als Lebensmittel

Geschmacklich weicht Pferdefleisch von den sonst üblichen Tierarten wie Rind, Schwein, Lamm, Geflügel durch seine süßliche Note ab. Dieser Unterschied ist jedoch bei Fleischerzeugnissen durch Gewürze und andere Zutaten meist nicht zu erkennen. Gegenüber Rind- und Schweinefleisch ist der durchschnittliche Fettgehalt bei Pferdefleisch vergleichsweise geringer. Zudem weist das Fleisch gegenüber Rindfleisch eine dunklere, rote Farbe auf. Beim Verzehr von Pferdefleisch besteht keine Gesundheitsgefahr, sofern die gängigen Hygienevorschriften beachtet wurden. Zu BSE-Zeiten galt Pferdefleisch für einige Verbraucher als Alternative zu Rindfleisch. Sofern keine ethischen Bedenken bestehen, spricht nichts gegen einen Verzehr.

 

Untersuchungsergebnisse des CVUA Stuttgart

Im Jahr 2003 bis 2006 wurden insgesamt 40 Würste mittels ELISA, einem immunoenzymatischen Verfahren, auf die Tierart Pferd geprüft. Der Fokus lag in diesem Untersuchungszeitraum bei Roh- und Brühwürsten (z.B. Salami, Lyoner). Insbesondere in Frankreich und Italien ist der Verzehr von Pferd nicht unüblich. Neben den genannten Ländern wurden auch Würste aus Spanien, Ungarn und Deutschland hinsichtlich der Beimengung von Pferdefleisch untersucht. Außer in sechs als Pferdewurst ausgelobten Produkten (Pferdelyoner) konnte in keiner weiteren Wurst die Tierart „Pferd“ nachgewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Meldungen werden Fleischerzeugnisse am CVUA Stuttgart nun wieder verstärkt auf die Beimengung von Pferdefleisch untersucht.

 

Artikel erstmals erschienen am 12.02.2013