Die neue EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 - Inhalte und erste Erläuterungen

Am 22. Dezember 2009 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Europäische Kosmetikverordnung 1223/2009 veröffentlicht. Nach hartem Ringen zwischen der Europäischen Kommission, die den ersten Entwurf vor über zwei Jahren den Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten vorgestellt hatte, sowie dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament wurde das Regelwerk am 30. November 2009 in Brüssel von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Ministerrates unterzeichnet. Die neue EG-Kosmetikverordnung wird die derzeit noch bestehende EG-Kosmetik-Richtlinie 76/768 vollständig ersetzen, und damit auch zum größten Teil die nationalen Regelungen, die sich in Deutschland im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und in der Kosmetikverordnung wiederfinden.

 

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird erst ab dem 11. Juli 2013 gelten, mit Ausnahme bestimmter Artikel, die bereits ab dem 1. Dezember 2010 bzw. 11. Januar 2013 in Kraft treten werden. Damit wird in der Europäischen Gemeinschaft eine harmonisierte Rechtsvorschrift zur Verfügung stehen.

 

Nun bleibt allen Wirtschaftsbeteiligten und den nationalen Gesetzgebern genügend Zeit, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten bzw. gesetzliche Änderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Derzeit fehlen noch für viele der vorgesehenen Regelungen entsprechende Leitfäden bzw. Erläuterungen durch die Kommission oder wesentliche EDV-Strukturen sind noch gar nicht verfügbar, um bestimmte Anforderungen heute schon zu erfüllen (z. B. Notifizierung nach der neuen Verordnung).

 

In der März-Ausgabe 2010 des SOFW-Journal wird eine Veröffentlichung zur neuen EG-Kosmetikverordnung erscheinen mit dem Titel: „Die neue EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 - Inhalte und erste Erläuterungen". Diese Veröffentlichung steht vorab als Sonderdruck auf der Website des Industrieverbandes Körperpflege und Waschmittel (IKW) zur Verfügung.


In dieser Veröffentlichung interpretieren Dr. Gerd Mildau vom CVUA Karlsruhe und Birgit Huber vom IKW die neue Verordnung gemeinsam. Diese Kommentierung unterstützt damit sowohl die Hersteller als auch die deutschen Überwachungsbehörden in der Auslegung der neuen Regelungen. Beide Autoren waren in ihren jeweiligen Funktionen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sehr intensiv in die Beratungen zur neuen EG-Kosmetik-Verordnung einbezogen. Sie beabsichtigen auch weiterhin die neuen Entwicklungen (z. B. bei Veröffentlichungen von Leitlinien der Kommission etc.) zu kommentieren.

 

Autor(en): Dr. G. Mildau, B. Huber (IKW)

 

Bericht erschienen am 17.02.2010 07:24:15