Die BHV1-Infektion bei Rindern

Kühe auf der Weide.BHV1 steht als Abkürzung für die Bovine Herpes Virus Typ 1 Infektion. Bisher wurde sie auch als IBR-/IPV-Infektion bezeichnet. Die Übertragung des hochinfektiösen Virus erfolgt durch "Tröpfcheninfektion" von Tier zu Tier kann aber auch über Kleidung und Geräte übertragen werden.

Dieses, an das Rind angepasste Herpesvirus tritt in mehreren Erscheinungsformen auf. Häufig als akute fieberhafte Erkrankung der Atemwege immer öfter aber als stumme Infektion ohne deutliche Krankheitsanzeichen. Eine Infektion der Geschlechtsorgane ist ebenfalls möglich. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen.

Die Krankheit zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen!

Die häufigste Ansteckungsquelle für BHV1 sind infizierte Tiere ohne Krankheitsanzeichen, die in eine BHV1-freie Herde eingestellt werden.

Deshalb Vorsicht bei Tierkäufen!

In einen BHV1-freien Tierbestand dürfen nur nachweislich BHV1-freie Rinder zustoßen. Hierzu ist eine amtliche Bescheinigung des Amtstierarztes erforderlich. Eine wichtige Schutzmaßnahme ist außerdem die Einhaltung einer vierwöchigen Quarantäne bei jedem neu zugekauften Tier und eine Blutuntersuchung vor dem zustallen in die Herde.

Immer mehr Länder streben den Status BHV1-frei an, um im zunehmenden Wettbewerb der Rindervermarktung konkurrenzfähig zu bleiben. Eine flächendeckende BHV1-Freiheit ist jedoch mit einem freiwilligen Verfahren nicht zu erreichen, da für die Landeszucht die BHV1-Freiheit keine unmittelbaren Vorteile bietet und die Beteiligung daran sehr gering ist. Deshalb wurde in Baden-Württemberg seit dem 1.1.2000 eine flächendeckende BHV1-Sanierung in Abstimmung mit den Tierzuchtorganisationen und der Arbeitsgemeinschaft der Bauernverbände eingeleitet. Die folgende Übersichtskarte gibt Auskunft über die Verteilung der Rinder- und Milchviehhaltungsbetriebe je Regierungsbezirk in Baden-Württemberg.

 

Die wichtigsten Ziele der BHV1-Sanierung sind: 

  • der Schutz der Tierbestände vor Erkrankungen und wirtschaftlichen Schäden,
  • der Schutz vor der Erregerausbreitung,
  • BHV1-freie Rinderbestände,
  • Vermeidung einer erneuten Infektion von BHV1-freien Rinderbeständen und als langfristiges Ziel
  • ein BHV1- freies Baden-Württemberg.

Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt (STUA) und Diagnostikzentrum Aulendorf hat bei der Bekämpfung der Tierseuche die wichtige Aufgabe, zentral für ganz Baden-Württemberg Milch- und Blutproben von Rindern labordiagnostisch auf BHV1-Antikörper zu untersuchen. Nach mehreren Kontrolluntersuchungen wird der Bestand in BHV1-frei oder BHV1-infiziert eingestuft. Probenmanagement, Untersuchung und Befundung sind hier schematisch dargestellt.

In der ersten Phase des Sanierungsverfahrens erheben die Veterinärämter mit einem Formblatt Bestandsdaten, um den Einstieg in das Pflichtverfahren effektiv zu gestalten. Wenn sich dabei herausstellt, dass ein Betrieb weder BHV1-positiv ist, noch gegen BHV1 geimpft hat und überwiegend Milchkühe hält, wird die Unverdächtigkeit des Betriebes durch die sogenannte Milch-Basisuntersuchung überprüft. Diese wird von den zuständigen Veterinärämtern in Zusammenarbeit mit dem STUA - Diagnostikzentrum Aulendorf in Auftrag gegeben.

In der Mutterkuhhaltungen wird die Basisuntersuchung von Anfang an über Blutproben durchgeführt.

Als Untersuchungsmaterial dienen Sammelmilchproben, die entweder von Hand gewonnen wurden (Vereinigung der Einzelmilchproben aller Tiere eines Bestandes (max. 40 Tiere zu einer Sammelmilchprobe), oder aus dem Tank mit Milch von max. 40 Tieren entnommen wurden. Milchproben eignen sich als Untersuchungsmaterial, da die BHV1-Antikörper mit der Milch ausgeschieden werden. Die befüllten Milchprobengefäßen werden vom Milchsammelwagenfahrer gesammelt und über den Milchprüfring an das STUA Aulendorf weitergeleitet. Diese Untersuchung wird dreimal im Abstand von 3 Monaten durchgeführt.
Zwischen der zweiten und dritten Milchuntersuchung werden alle weiblichen Rinder über neun Monate und die zur Zucht vorgesehenen Rinder sowie die Zuchtbullen mittels Blutproben auf BHV1-Antikörper untersucht. Wenn alle Ergebnisse negativ sind, ist der Rinderbestand BHV1-frei. Dieser Status wird in Milchbeständen zweimal pro Jahr mittels regelmäßiger Sammelmilchuntersuchung überprüft.

Fällt die Bestandsmilchbeprobung positiv oder zweimal hintereinander fraglich aus, kann es sich um Antikörper gegen das BHV1-Feldvirus oder um BHV1-Impfantikörper handeln. Da mit den derzeitigen Milchtests nicht zwischen diesen beiden Antikörperarten unterschieden werden kann, wird jedes einzelne Tier mittels Blutproben untersucht.

BHV1-Impfantikörper werden durch eine Impfung mit einem BHV1-Impfvirus gebildet. Die durch eine solche Impfung ausgelöste Antikörperbildung bereitet das Immunsystem des Tieres auf eine mögliche akute BHV1-Feldvirusinfektion vor und verhindert den Ausbruch einer fieberhaften Atemwegserkrankung. Seit einiger Zeit werden sogenannte Marker-Impfstoffe eingesetzt. Hier handelt es sich um einen chemisch markierten Impfstoff, der es ermöglicht schnell und eindeutig einer Marker-Impfstoff-Infektion von einer Feldvirusinfektion zu unterscheiden.

In einem ersten Test werden alle Blutproben auf sog. BHV1-Vollvirusantikörper untersucht. ohne Unterscheidung ob es sich um Antikörper einer Feldvirusinfektion oder einer Impfung mit Markerimpfstoff handelt. Alle Proben, die in diesem sog. ELISA-Verfahren (Enzyme linked Immuno sorbent Assay) positiv oder fraglich reagieren, werden in einem zweiten ELISA-Test untersucht, der nur BHV1-Feldvirusantikörper erkennt Dieser Test wird als BHV1-gE-Elisa bezeichnet, da nur bei einer BHV1-Feldvirusinfektion BHV1gE-Antikörper gebildet werden.

Werden bei den Blutuntersuchungen feldvirusinfizierte Tiere mit BHV1gE-Antikörpern festgestellt, erarbeitet der Betreuungstierarzt in Absprache mit dem Veterinäramt und bei Bedarf auch mit dem Rindergesundheitsdienst einen Sanierungsplan. Das Vorgehen der Sanierung ist vom Befallsgrad des Bestandes abhängig. Sind nur einzelne Tiere infiziert, so sollten diese sobald wie möglich entfernt werden. Sind die Bestände mittelgradig verseucht (10 - 40% positive Tiere), werden nur diese Tiere geimpft. Bei hochgradig verseuchten Betrieben werden vorbeugend auch die nicht infizierten Tiere geimpft.

BHV1-infizierte Tiere werden nicht weiter untersucht, da sie lebenslang infiziert bleiben und Virus ausscheiden können. Alle nicht-infizierten, aber geimpften Tiere werden dagegen einmal jährlich einer Blutuntersuchung unterzogen. Der Grund dafür ist, dass die Impfung zwar vor dem Ausbruch der Krankheit und Aborten schützen kann, das Virus sich aber trotzdem im Bestand unbemerkt weiter verbreiten kann. aber keinen 100%igen Schutz vor der das Risiko einer Infektion kann aber lediglich gemindert aber nicht 100%ig ausgeschlossen werden.